Resolution gegen Bettensteuer
Donnerstag, den 04 Februar 2010
Kategorie: Pressemeldungen, Aktuelles, NRW
Resolution der Kölner Hoteliers gegen Einführung einer Bettensteuer / Geschäftskunden sollen indirekt Gemeindefinanzen mit sanieren / Mehreinnahmen durch höhere Eintritte / Fehlende Drmächtigungsgrundlage und ungeklärte Fragen / Verfassungskonflikt
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, DEHOGA, lehnt die Einführung der so genannten „Bettensteuer“ in Köln ab. Mit einer heute verabschiedeten Resolution unterstrichen die Hoteliers aus der Domstadt ihre Forderung, den Plan der SPD-Fraktion, eine „Strafsteuer“ auf jede Übernachtung zu erheben, aufzugeben: „Auch wenn die finanzielle Situation in der Stadt angespannt und der Kämmerer auf der Suche nach neuen Einnahmequellen ist, schaden solche Ideen dem Tourismus und verprellen die Gäste“, hebt Wilhelm Wichert, Vorsitzender des DEHOGA in Köln, hervor.
Hintergrund der Resolution ist die Initiative der SPD-Fraktion, eine „Kulturförderabgabe“ einzuführen. Diese soll fünf Prozent des Übernachtungspreises betragen und das städtische kulturelle Angebot der Stadt ausbauen. „Wir haben in Köln einen Geschäftskundenanteil bei den Übernachtungen von rund 80 Prozent. Aber selbst Privattouristen kommen selten wegen der Oper oder wegen der Museen zu uns. Diese Gäste zur Kasse bitten zu wollen, ist absurd und unfair. Wer Mehreinnahmen mit städtischen kulturellen Einrichtungen erzielen möchte, muss die Eintrittspreise erhöhen“, stellt Wilhelm Luxem, Vorsitzender Fachgruppe Hotels und Tourismus im Kölner DEHOGA, fest. Ein Punkt ärgert Albert Huber, Direktor des Maritim Hotel in Köln, besonders: „Die Einnahmeverluste der Stadt Köln aus den sieben Prozent für uns Hoteliers betragen gerade mal 200.000,-Euro, bereinigt um die Anzahl der umsatzsteuerneutralen Geschäftsreisen ergibt sich sogar eine Mehreinnahme für die Stadt Köln von knapp 280.000,- Euro. Dabei sind die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer bereits berücksichtigt, die aus der Einkommensteuer allerdings noch nicht. Dagegen beziffert die SPD das mögliche Mehr aus einer Bettensteuer auf 20 Millionen Euro, was schlicht unverhältnismäßig ist.“
Der DEHOGA sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Ermächtigungsgrundlage, die es den Städten an Rhein und Ruhr erlauben würde, eine solche Aufwandsteuer zu erheben. „Wir sind insofern gelassen, als nach erster Prüfung unseres Erachtens keine Grundlage zur Erhebung besteht. Darüber hinaus sind viele Fragen ungeklärt, zum Beispiel ob die Gäste den Aufschlag direkt bezahlen müssten oder die Hoteliers die Verpflichteten sind“, so Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA in Köln. „Wir werden uns allerdings vorbehalten, alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, wenn wir dazu gezwungen werden.“ In Berlin wurde auf gerichtlichem Wege bereits ein ähnliches Gesetz in den Neunzigern gekippt.
Schließlich sieht der Hotel- und Gaststättenverband einen Verfassungskonflikt, der sich künftig wegen der Kassenlage in vielen Kommunen wiederholen könnte, weil die „Bettensteuer“ als Ausgleich auf künftig mögliche Mindereinnahmen aufgrund der Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie eingeführt werden soll. „Unabhängig davon, ob man die Reduzierung der Mehrwertsteuer für die Hotellerie begrüßt oder nicht, kann es nicht sein, dass Kommunen offensichtliche Maßnahmen ergreifen, die die Wirkung eines Bundesgesetzes konterkarieren. Man stelle sich vor, die Städte würden Strafsteuern für jedes Kind erheben, weil ihnen die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro zu hoch ausgefallen ist. Dass die Kommunen der Meinung sind, dass ihnen Land und Bund mehr Gelder zur Verfügung stellen müssen, ist das eine. Das auf dem Rücken einer Branche auszutragen, das andere“, so Christoph Becker.