| http://www.gastgewerbe-nrw.de/fokus1.0.html | |
| Titel: | Fokus 1: Mehrwertsteuer |
| Druckdatum: | 19.05.2012 |

Im Interesse der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit fordert der DEHOGA die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für das gesamte Gastgewerbe, also auch für die Gastronomie. Nach der Reduzierung für die Hotellerie – ein starker Wachstumsimpuls für Investitionen in Betriebe und Mitarbeiter und ein besseres Preis-Leistungsverhältnis – würde dieser Schritt die Gleichbehandlung mit dem Lebensmitteleinzelhandel und Handwerksbranchen wie Bäckern und Metzgern bedeuten. Im März 2009 hat der ECOFIN-Rat, nach jahrelanger Blockade unter anderem durch Deutschland, die längst überfällige Entscheidung getroffen, dass die Mitgliedstaaten künftig auch die Mehrwertsteuer auf Gastronomieumsätze senken dürfen.
Mehrwertsteuersätze für die Gastronomie in Europa
In der Gastronomie wenden 13 EU-Länder aufgrund von Bestandschutz oder Ausnahmeregeln in den EU-Beitrittsverträgen den reduzierten Mehrwertsteuersatz schon heute an. Belgien hat zum 1. Januar 2010 den Steuersatz von 21 auf 12 Prozent gesenkt, um seine Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Dies ist nicht zuletzt auch ein Anhaltspunkt dafür , welch große Wertschätzung die Gastronomie in diesen Ländern erfährt. Mit reduzierten Mehrwertsteuersätzen würdigen diese Länder die wichtige soziale, kulturelle und integrative Funktion von Restaurants,Wirtshäusern und Kneipen.

Gleichbehandlung der Gastronomie
Unabhängig von der europäischen Betrachtung ist die Ungleichbehandlung gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und dem -handwerk in Deutschland gravierend. Bäcker , Metzger und Lebensmitteleinzelhändler sind seit vielen Jahrzehnten im Genuss von sieben Prozent Mehrwertsteuer . In der Gastronomie fallen volle 19 Prozent an. Insbesondere Bäckereien und der Lebensmitteleinzelhandel haben ihr gastronomisches Angebot an zubereiteten Speisen zur Mitnahme auch vor diesem Hintergrund erfolgreich ausbauen können. Dabei wären sieben Prozent Mehrwertsteuer für den gesamten Außer-Haus- Konsum, gerade im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung, mehr denn je geboten. Bedingt durch gesellschaftliche Veränderungen wird immer weniger zuhause gekocht und gegessen. Immer mehr Menschen sind darauf angewiesen, sich außer Haus zu verköstigen.
So ist es widersinnig, nur das Mitnahmegeschäft, das Essen im Gehen auf der Straße, mit sieben Prozent zu besteuern, das zubereitete und servierte Essen in einem Restaurant oder Biergarten dagegen mit 19 Prozent zu belegen. Gleiches gilt für Tütensuppen oder maschinell hergestellte Fertigprodukte, wie Tiefkühlpizza, die, im Gegensatz zu einem frisch zubereiteten Salat oder original Wiener Schnitzel, mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt sind.
Was bedeutet das konkret?
Ein Beispiel, das Tag für Tag millionenfach in NRW so abläuft, unterstreicht die Nachteile der deutschen Steuergesetzgebung für Gastronomen und ihre Gäste: Ein Angestellter holt sich in seiner Mittagspause ein Salami-Baguette vom Bäcker oder ein Frikadellenbrötchen vom Metzger und isst auf dem Weg zurück ins Büro. Sein Kollege geht in ein kleines Restaurant und genießt einen frischen Salat. Dem Bäcker und dem Metzger bleiben jeweils 93,5 Prozent der Rechnungssumme, dem Gastwirt lediglich 84 Prozent vom Bruttobetrag. Bei einemJahresumsatz von 100.000 Euro behalten Bäcker und Metzger 93.458 Euro. Dem Gastwirt bleiben lediglich 84.034 Euro. Dabei hat er nicht nur 9.424 Euro weniger in der Kasse, sondern auch wesentlich höhere Betriebs- und Personalkosten. Dies bedeutet, dass derjenige, der arbeitsintensiver produziert, umsatzsteuerrechtlich bestraft wird. Die aktuelle Mehrwertsteuergesetzgebung ignoriert insoweit wichtige arbeitsmarktrelevante Aspekte.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Gastfreundschaft schafft ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis, mehr Nachfrage, mehr Investitionen, mehr Arbeitsplätze und wertvolle Spielräume bei der Entlohnung. Bei der Senkung der Mehrwertsteuer geht es nicht um eine Subvention, sondern darum,Chancengleichheit zu schaffen – nicht weniger und nicht mehr .
Mehrwertsteuersenkung schafft Investitionen …
Aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Risikobereitschaft der Kreditinstitute weiter gesunken. Die realen Umsatzverluste an Rhein und Ruhr beliefen sich im Gastgewerbe im letzten Jahr auf real zehn Prozent. Die Anforderungen der Banken an den Gastronomen oder den Investor steigen, die Auflagen bei der Kreditvergabe sind noch strenger geworden. Das wird in unserer klein- und mittelständisch geprägten Branche schnell zum Problem. Da die Eigenkapitaldecke von gastronomischen Betrieben oftmals sehr dünn ist, sind Liquiditätsengpässe vorprogrammiert. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz könnte hier den Gastronomen endlich wieder mehr Luft zum Atmen geben. Im Übrigen: Investitionen bedeuten gleichzeitig Aufträge für lokales Handwerk und Zulieferer .
… und sichert/schafft Arbeitsplätze
Die Gastronomie ist eine sehr arbeitsintensive Branche. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz würde Arbeitsplätze sichern und neue schaffen. Zudem profitierten auch Mitarbeiter von mehr Qualifikation und besserer Entlohnung. Nach einer Studie der Universität Mannheim würde eine auf sieben Prozent abgesenkte Mehrwertsteuer im gesamten Gastgewerbe mittelfristig bis zu 70.000neue Jobs schaffen. Diese Arbeitsplätze würden zu zusätzlichen Steuereinnahmen, Einsparungen bei Transferleistungen wie dem Arbeitslosengeld sowie zu Konsumeffekten führen.