Gleichbehandlung der Gastronomie
Unabhängig von der europäischen Betrachtung ist die Ungleichbehandlung gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und dem -handwerk in Deutschland gravierend. Bäcker , Metzger und Lebensmitteleinzelhändler sind seit vielen Jahrzehnten im Genuss von sieben Prozent Mehrwertsteuer . In der Gastronomie fallen volle 19 Prozent an. Insbesondere Bäckereien und der Lebensmitteleinzelhandel haben ihr gastronomisches Angebot an zubereiteten Speisen zur Mitnahme auch vor diesem Hintergrund erfolgreich ausbauen können. Dabei wären sieben Prozent Mehrwertsteuer für den gesamten Außer-Haus- Konsum, gerade im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung, mehr denn je geboten. Bedingt durch gesellschaftliche Veränderungen wird immer weniger zuhause gekocht und gegessen. Immer mehr Menschen sind darauf angewiesen, sich außer Haus zu verköstigen.
So ist es widersinnig, nur das Mitnahmegeschäft, das Essen im Gehen auf der Straße, mit sieben Prozent zu besteuern, das zubereitete und servierte Essen in einem Restaurant oder Biergarten dagegen mit 19 Prozent zu belegen. Gleiches gilt für Tütensuppen oder maschinell hergestellte Fertigprodukte, wie Tiefkühlpizza, die, im Gegensatz zu einem frisch zubereiteten Salat oder original Wiener Schnitzel, mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt sind.
Was bedeutet das konkret?
Ein Beispiel, das Tag für Tag millionenfach in NRW so abläuft, unterstreicht die Nachteile der deutschen Steuergesetzgebung für Gastronomen und ihre Gäste: Ein Angestellter holt sich in seiner Mittagspause ein Salami-Baguette vom Bäcker oder ein Frikadellenbrötchen vom Metzger und isst auf dem Weg zurück ins Büro. Sein Kollege geht in ein kleines Restaurant und genießt einen frischen Salat. Dem Bäcker und dem Metzger bleiben jeweils 93,5 Prozent der Rechnungssumme, dem Gastwirt lediglich 84 Prozent vom Bruttobetrag. Bei einemJahresumsatz von 100.000 Euro behalten Bäcker und Metzger 93.458 Euro. Dem Gastwirt bleiben lediglich 84.034 Euro. Dabei hat er nicht nur 9.424 Euro weniger in der Kasse, sondern auch wesentlich höhere Betriebs- und Personalkosten. Dies bedeutet, dass derjenige, der arbeitsintensiver produziert, umsatzsteuerrechtlich bestraft wird. Die aktuelle Mehrwertsteuergesetzgebung ignoriert insoweit wichtige arbeitsmarktrelevante Aspekte.