Fokus 3: Arbeits- und Tarifrecht

Was fordern wir?

Was ist Sache?

Arbeitsintensive Branchen wie Gastronomie und Hotellerie leiden besonders unter dem unflexiblen, häufig rechtsunsicheren und kostentreibenden Arbeits- und Sozialrecht in Deutschland.  Nicht erst seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise wird hierzulande darüber diskutiert, wie Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeits- und Ausbildungsstellen geschaffen werden können.

Mehr Netto vom Brutto
Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen würden die von den Unternehmern zu tragenden Kosten erhöhen und damit den Faktor Arbeit weiter verteuern, anstatt darauf zu zielen, dass mehr Netto vom Brutto bei den Mitarbeitern verbleibt.  Das beste Mittel für höhere Reallöhne ist nicht die Verteuerung des Faktors Arbeit, sondern die konsequente Senkung der Lohnnebenkosten.  Jedes Prozent weniger an Sozialabgaben schafft zudem Arbeitsplätze.Deshalb muss der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge dringend auf einem Wert unter 40 Prozent stabilisiert werden.

Mindestlohn: ökonomisch unsinnig und unsozial
Die Ausweitung der Mindestlöhne auf immer mehr Branchen beobachtet das Gastgewerbe mit Sorge. Denn Hotellerie und Gastronomie sind gerade für Geringqualifizierte ein wichtiger Arbeitsmarkt. Mit einem Mindestlohn im Gastgewerbe, z.B. in Höhe von 8,50 Euro, würden viele dieser weniger produktiven Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich vernichtet, da der Mindestlohn über der Produktivität der Mitarbeiter läge. Eine Zunahme der Schwarzarbeit ist vorprogrammiert. Insofern wäre ein Mindestlohn nicht nur ökonomisch unsinnig, sondern auch unsozial, da er manche Hilfskräfte dauerhaft aus der legalen Arbeit verdrängen würde. Das beste Rezept für eine Lohnfindung in der Branche bleibt das flächendeckende Tarifvertragssystem. Im Gegensatz zu einem gesetzlichen Mindestlohn tragen die Ländertarifverträge der jeweiligen Wirtschaftskraft der Region Rechnung.

Wir haben gute Argumente!

Die dauerhafte Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent würde die Betriebe bei den Personalkosten entlasten und Beschäftigung sichern. Denn bei je nach Betriebstyp 30 bis 40 Prozent Personalkostenanteil sind die Arbeitskosten einer der entscheidenden Faktoren für den Bestand gastgewerblicher Betriebe und damit auch für die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs in der Branche. „Mehr Netto vom Brutto“ würde sich zudem positiv auf die Reallöhne der Mitarbeiter und damit auf die Kaufkraft auswirken.Der Vorrang von Tarifverträgen gegenüber gesetzlichen Regelungen muss konsequent gewährleistet werden. Keiner kann bei der Lohnfindung die Gegebenheiten besser einschätzen als die Tarifparteien vor Ort . Nur wenn auf Mindestlöhne über Gesetz in der Gastronomie und Hotellerie weiterhin verzichtet wird, kann die Branche auch weniger produktive Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich bereitstellen.

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