Raucherclub „Mensch. Kultur. Kneipe.“

Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) gilt ab dem 1. Juli auch für die Gastronomie in Nordrhein-Westfalen. Damit startet das bevölkerungsreichste Bundesland als letztes mit einem gesetzlich geregelten Rauchverbot in Kneipen, Restaurants, Cafés und Diskotheken.

Das NiSchG NRW ist – gerade wegen des Einsatzes des DEHOGA NRW – das liberalste Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern in Deutschland. Es enthält viele sinnvolle Ausnahmen (Raucherräume, Brauchtumsveranstaltungen, geschlossene Gesellschaften etc.) und beginnt sechs Monate später als in den meisten anderen Bundesländern.

Allerdings bietet das NiSchG einen speziellen Ausnahmetatbestand, den für Raucherclubs.

Weil dieser, gerade für Betriebe mit nur einem Gastraum, von existenzieller Bedeutung werden könnte, haben sich der DEHOGA NRW und seine drei Bezirksverbände intensiv mit Fragen rund um den Raucherclub auseinandergesetzt und unterstützen Sie gerne bei der Beantwortung:

1. DEHOGA Westfalen
2. DEHOGA Ostwestfalen
3. DEHOGA Nordrhein

Mehr Informationen zum Nichtraucherschutz & Links

Haben Sie noch Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz? Dann rufen Sie an unter 02131 / 7518-140 oder klicken Sie hier.

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