DEHOGA Nordrhein-Westfalen gegen generelles RauchverbotGegen den Widerstand der Branche und vieler Gäste gilt seit dem 1. Juli 2008 das Nichtraucherschutzgesetz auch in der Gastronomie an Rhein und Ruhr. Allerdings kann sich der DEHOGA NRW auf die Fahnen schreiben, dass das Nichtraucherschutzgesetz NRW das liberalste Rauchverbotsgesetz in Deutschland geworden ist. Es sieht Ausnahmen für Mehrraumgastronomien, geschlossene Gesellschaften, Raucherclubs, Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen vor. Seit der Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes im Juni 2009 ist auch die Rauchergaststätte „offiziell“ als Ausnahmetatbestand anerkannt. Letzte Neuigkeiten1. Unter dem Motto Mensch. Kultur. Kneipe. Für einen liberalen Nichtraucherschutz hat der DEHOGA NRW eine Testimonial-Aktion im Internet gestartet. Gestalten Sie Ihr eigenes Poster und zeigen Sie der Politik und Ihren Gästen, dass Sie für einen liberalen Nichtraucherschutz eintreten. Hier finden Sie mehr. 2. Das Nichtraucherschutzgesetz NRW wird bewertet, deshalb ist es umso wichtiger die Ausnahmetatbestände, vor allen Dingen bei den Raucherclubs, gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen zu nutzen. In den nächsten Monaten überprüft das Gesundheitsministerium, inwieweit das Gesetz von den Gastronomen im Land ordnungsgemäß umgesetzt wird. Je nachdem, wie die Evaluation ausfällt, kann es zu Änderungen kommen bis hin zu einem absoluten Rauchverbot. 3. Die gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium erarbeitete Broschüre zum Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie finden Sie ab sofort hier. 4. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 finden Sie hier. 5. Unter www.nichtraucherschutz.nrw.de finden Sie Antworten auf häufig Gesetzestext
|
Aktionen & Messen DEHOGA Services
Im Brennpunkt | |||
| © 2010 DEHOGA NRW | ||||